Als Psychotherapeutin habe ich eine gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Diese gesetzliche Vorgabe entspricht auch meiner persönlichen Haltung als Psychohterapeutin.
Auszug: "§15 des Psychotherapiegesetzes: Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Kostenübernahme
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) refundiert einen Kostenzuschuss in der Höhe von € 28,- pro Psychotherapieeinheit (Einzelsitzung).
Folgende Zuschüsse erhalten Sie bei diversen Krankenkassen:
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) - € 40,-
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) - € 50,-
- Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA) - € 21,80
Ich bin Vertragspartnerin der Arge Psychotherapie und kann Ihnen daher folgende Sachleistung anbieten.
- Psychotherapie als Sachleistung für schwer erkrankte KlientInnen (SE Vertrag)
- Einzelpsychotherapie wegen schlechter wirtschaftlicher Lage (WS Vertrag)
Sie erhalten psychotherapeutische Hilfe, auch wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Die Voraussetzungen entsprechen in etwa denen der Mindestsicherung. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden nach positiver Prüfung überwiegend aus Mitteln des Landes übernommen.