Praxis

stimmungsbegleitendes bild
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Ablauf und Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung

  • Erstkontakt und Terminvereinbarung
  • Erstgespräch
  • Absage vereinbarter Termine
  • Schweigepflicht
  • Kostenübernahme

 

Erstkontakt und Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie mich liebend gerne, wenn Sie Fragen haben oder an einem Erstgespräch interessiert sind. Sie können sich telefonisch, per Email oder per Kontaktformular bei mir melden. Ich werde Ihre Anfragen während der Woche innerhalb von 24 Stunden verlässlich beantworten.

 

Erstgespräch

Im Rahmen des Erstgespräches entscheiden beide Seiten, ob eine psychotherapeutische Zusammenarbeit möglich und wünschenswert ist. Da die zwischenmenschliche Beziehung zwischen TherapeutIn und KlientIn die Grundlage für einen erfolgreichen Therapieverlauf darstellt, können Sie frei entscheiden, ob Sie einen Folgetermin vereinbaren möchten.

 

Gerne gebe ich Ihnen am Ende des Erstgespräches eine Rückmeldung und eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation und den beschriebenen Belastungen. Darüber hinaus informiere ich Sie über meine Arbeitsweise, die rechtlichen Grundlagen und weitere Rahmenbedingungen. Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten und ist kostenpflichtig.

 

Absage vereinbarter Termine

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben. Bei Terminabsagen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen für Sie keine Kosten und Sie erhalten auch gerne einen Ersatztermin. Bei kurzfristigeren Absagen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich das Honorar in Rechnung stellen muss. 

 

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin habe ich eine gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Diese gesetzliche Vorgabe entspricht auch meiner persönlichen Haltung als Psychohterapeutin.

Auszug: "§15 des Psychotherapiegesetzes: Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."

 

Kostenübernahme

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) refundiert einen Kostenzuschuss in der Höhe von € 28,- pro Psychotherapieeinheit (Einzelsitzung).

 

Folgende Zuschüsse erhalten Sie bei diversen Krankenkassen:

  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) - € 40,-
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) - € 50,-
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA) - € 21,80

 

Ich bin Vertragspartnerin der Arge Psychotherapie und kann Ihnen daher folgende Sachleistung anbieten.

  • Psychotherapie als Sachleistung für schwer erkrankte KlientInnen (SE Vertrag)
  • Einzelpsychotherapie wegen schlechter wirtschaftlicher Lage (WS Vertrag)

Sie erhalten psychotherapeutische Hilfe, auch wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Die Voraussetzungen entsprechen in etwa denen der Mindestsicherung. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden nach positiver Prüfung überwiegend aus Mitteln des Landes übernommen.